Eingabenausschuss

„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden“, heißt es in Artikel 17 des Grundgesetzes.

Der Eingabenausschuss bietet den Bürgern der Stadt, die Möglichkeit, Beschwerden („Eingaben“) an die gewählten Volksvertreter in der Bürgerschaft zu richten. Diese Eingaben können grundsätzlich alle Themen betreffen. Wer sich von einer Behörde, der Bürgerschaft oder einer anderen staatlichen Stelle der Freien und Hansestadt Hamburg benachteiligt fühlt, kann über eine Eingabe an den Ausschuss diese Beschwerde vorbringen. Aufgabe des Ausschusses ist es, diese Sachlage zu prüfen und zu bewerten und Abhilfe zu schaffen.