Das Gremium dient der parlamentarischen Kontrolle der Eingriffe in die Unverletzlichkeit der Wohnung, welche durch Art. 13 VI GG garantiert wird. Ziel des Gremiums ist es nicht den gerichtlichen Rechtsschutz zu substituieren oder gar zu verkürzen, vielmehr wird unter Wahrnehmung der parlamentarischen Verantwortung die Legitimität schwerwiegender Eingriffe in Grundrechte im Sinne der Gewaltenteilung gefördert.